Zwei Vorschriften verletzt

Die Formulierung ist eindeutig: „Briefmarken und Frankiervermerke, die außerhalb der Frankierzone angebracht wurden, … werden grundsätzlich nicht für die Frankierung berücksichtigt.“ In der Praxis schenken die Mitarbeiter der Deutschen Post dieser etwas drastischen Regel kaum Beachtung. Eine querformatige Sondermarke zu 55 Cent und zwei Automatenmarken à 10 Cent dürfen ruhig rechts oben nebeneinander kleben, auch wenn sie ihres Formates wegen nicht in die Frankierzone passen, die 74 Millimeter breit und 40 Millimeter hoch ist. Die Marke des Blocks „500 Jahre Sixtinische Madonna“ läge aber fernab der Frankierzone, mag der Block auch quer durchaus auf einen Umschlag im Format DIN lang passen. Im Postalltag dürfte eine solche Sendung durchschlüpfen; vielleicht lässt sich auch der eine oder andere Post-Mitarbeiter zu einer sauberen Stempelung überreden. Die philatelistische Anforderung, den Postbetrieb korrekt zu dokumentieren, erfüllt ein solcher Beleg aber auch nicht mit Augenzwinkern. Zudem verletzt er die Vorschriften zur Lesezone. Wer ausreichend kunstfertig ist, der kann gewiss die Anschrift links neben dem Block auf dem Kuvert platzieren. Doch sind auch diesbezüglich die Vorschriften eindeutig: „Unterhalb und rechts von der Aufschrift dürfen keine sonstigen Angaben/Grafiken angebracht werden.“ Der Block würde unübersehbar in die Lesezone ragen. Selbst mit List und Tücke lassen sich also keine portogerechten Einzelfrankaturen herstellen, da Belege mit dem Block nicht maschinell zu bearbeiten sind. Das ist die Voraussetzung für die Anerkennung eines Standardbriefes.


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Authored by: Anatol Kraus

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