Halten in zweiter Reihe erlaubt

Ab heute dürfen Mitarbeiter von Postdiensten mit ihren Fahrzeugen notfalls in zweiter Reihe halten, um Briefkästen zu leeren. Zudem ist es ihnen gestattet, mit Kraftfahrzeugen in Fußgängerzonen zu fahren, wenn dort Postagenturen ansässig sind.

Aktualisierung: Zwei Meldungen vom 1. April waren korrekt, vier scherzhaft. Welche, das erfuhren Sie im DBZ-Rundbrief vom April.


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Authored by: Torsten Berndt

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