Mit Blaulicht und Martinshorn

Blaulicht auf Briefmarke von 1974Das Sondersignal mit Blaulicht und Martinshorn dient dazu, andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Derartig gekennzeichnete Einsatzfahrzeuge fahren zum Teil mit überhöhter Geschwindigkeit und halten an ungewöhnlichen Stellen an, z.B. am Rand einer Autobahn, um dort Unfallhilfe zu leisten oder verletzte Personen aufzunehmen. Wenn die Feuerwehr mit Blaulicht und Martinshorn durch die Straßen rast, müssen klar definierte Gründe gegeben sein, z.B. um Menschenleben zu retten. Neben der Polizei und der Feuerwehr haben auch Rettungsdienste und das Technische Hilfswerk diese Kennzeichnung und die damit verbundenen Sonderrechte. Die Einführung von Blaulicht und Martinshorn bei der Polizei wurde heute vor 75 Jahren eingeführt.

Mit diesem Erlass wurde die Tonfolge des Blaulichtes festgelegt, daneben konnte ein Dauerton des Tones „H“ verwandt werden. Das Blaulicht war zunächst ein Dauer-Licht. Mit dem Erlass vom 29. März 1956 wurde das bis heute gebräuchliche Blink-Licht eingeführt. In Deutschland wurde die übliche Tonfolge „A – D“ eingeführt.

Wappen der Feuerwehr Berlin auf Briefmarke von 1976Am 23. November 1938 trat im Deutschen Reich das „Gesetz über das Feuerlöschwesen“ in Kraft. Damit wurden die bestehenden Feuerwehrtruppen in die Polizei eingegliedert und damit dem Innenministerium unterstellt. Die Feuerwehr wurde in Feuerschutzpolizei umbenannt, die Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren wurden zu Hilfspolizisten. Nicht nur die Fahrzeuge wurden ab sofort mit Blaulicht und Martinshorn gekennzeichnet, sondern auch die Fahrzeuge in Polizeigrün gestrichen. Auf die Fahrzeuge kam als Amtszeichen der Reichsadler, der wie bei der damaligen Polizei nach recht geblickt hat. Vormals waren die Polizeifahrzeuge – wie heute auch – durch das Wappen der zuständigen Stadt oder Gemeinde gekennzeichnet.

Diese Zusammenlegung wurde mit dem Zweiten Weltkrieg beendet. Die alliierten Militärregierungen in den Westzonen duldeten dieses Konstrukt nicht mehr und übertrugen das Feuerwehrwesen wieder auf die jeweiligen Provinzverwaltungen.

Feuerwehr-Löschfahrzeug der DDR auf BriefmarkeIn der sowjetisch besetzten Zone verlief die Entwicklung etwas anders. Die ersten Neugründungen von Feuerwehren fanden im Rahmen von Betriebsschutzorganisationen statt. Somit kam ihnen wiederum eine besondere Sicherheitsaufgabe zu. Da schließlich in der DDR die Selbstverwaltungen der Landkreise und Kommune restlos beseitigt wurden, wurden die Feuerwehren wiederum in die Volkspolizei eingegliedert. In der zentralen Verwaltungen wurde eine Abteilung für die Feuerwehr eingerichtet.

Heute sind Polizei und Feuerwehr zwei voneinander unabhängige Zweige der Staatlichen Daseinsvorsorge. Die Feuerwehr hat sich bis heute ihren Charakter als Organisation, die aus der Bürgerlichen Selbsthilfe entstanden ist, erhalten. Während bei der Polizei hauptamtliche Vollzugsbeamte Dienst tun, ist ein großer Teil der Feuerwehrleute auf freiwilliger Basis tätig.

Freiwillige Feuerwehr auf Briefmarke von 2002In Deutschland ist der Signalton in der „DIN 14610“ geregelt. Diese Norm sieht auch verschiedene Töne für das Landhorn (362–483 Hz) und für das Stadthorn (410–547 Hz) vor. Dies hat einen technischen Sinn: Es wird davon ausgegangen, dass der Stadtverkehr enger ist und dicht voreinander her fahrende Fahrzeuge besser gewarnt werden können. Hierfür sind hohe Frequenzen prädestiniert. Würde das Landhorn in der Stadt genutzt werden, bestünde Gefahr, dass vorausfahrende Fahrzeuge das Warnsignal nicht hören könnten. Die tiefen Frequenzen werden auf Landstraßen eingesetzt, da hier die Fahrzeuge einen größeren Abstand zueinander haben


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