Katalogisierung: Ein fauler Kompromiss

Katalogisierung: Ein fauler Kompromiss

Seit den frühen Katalogisierungen der bayerischen Briefmarken in den 20er-Jahren hat sich bei den Wappenmarken ab 1890 die Unterscheidung in rötliches und weißes Papier durchgesetzt (MiNr. 56, 57 sowie 60 bis 70). Nichtsdestoweniger ist auch schon vor gut 90 Jahren eine eindeutige Definition offenbar schwer gefallen.
Im „Handbuch der bayrischen Briefmarken“ von Albert Künzl (1922) und im Spezialkatalog von Graf (1925) können wir lesen: „Das rötliche Papier schwankt manchmal ganz erheblich in der Farbtönung. Gebraucht sind die Marken nur durch das Stempeldatum einwandfrei als rötlich nachweisbar, da das Papier vielfach durch Waschen in rötlich gefärbtem Wasser eine Tönung erhält.“

Kommt heute die Sprache auf dieses Thema, herrscht weitgehend Ratlosigkeit. Kaum jemand, außer solchen, die immer alles (besser) wissen, kann eine befriedigende Zuordnung liefern. Das liegt nicht zuletzt daran, dass aus dem Bewusstsein geraten ist, worauf es bei dieser Katalogisierung eigentlich ankommt. Bereits die oben zitierten, gut 90 Jahre alten Sätze haben dazu nicht wenig beigetragen, da sie nur eine klare Aussage treffen, zum Stempeldatum.
Die Katalogisierung in rötliches und weißes Papier war von Anfang an ein fauler Kompromiss. Sachlich geboten wäre eine Einteilung in vier Papiersorten beziehungsweise Druckauflagen gewesen, die aber in der Praxis ebensowenig klar abgrenzbar gewesen wäre. Man stand vor dem Dilemma, dass zweifellos die Auflagen von 1890 bis 1895 in ungebrauchter Erhaltung oft deutlich seltener sind als alle späteren Auflagen. Diese Marken sind aber auf einem gelblichen, weißen Papier gedruckt, das weit von rötlich entfernt ist. Die Auflagen von 1895 bis 1899, die tatsächlich auf rötlich eingefärbtem Papier gedruckt wurden, wurden in denselben Topf geworfen mit den vorherigen Auflagen, obwohl sie teilweise ungebraucht häufiger sind. Sie wurden schließlich namengebend für die gesamte Gruppe der Auflagen 1890-1899, Auflagennummern 17 bis 26, denn das bayerische Verkehrsministerium verkündete anlässlich der 27. Auflage, dass fortan für den Druck dieser Marken weißes Papier verwendet werde …

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Authored by: redaktiondbz

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