
Bücherzettel und Plattenpostkarten
Bücherzettel waren unter der ursprünglichen Bezeichnung „Bücherbestellzettel“ zum 25. Oktober 1871 im Inlandsdienst eingeführt worden. Sie dienten der Bestellung, Abbestellung oder dem Anbieten von Waren des Buchhandels, wie Bücher, Broschüren, Zeitschriften oder Musiknotenblätter, später auch Landkarten. Es gab sie nach alter Postordnung von 1929 auch noch bei der Deutschen Bundespost, wiesen meist das Format einer Postkarte auf und kosteten die Gebühr für Drucksachen bis 20 Gramm. Vom 1. Juli 1954 bis 28. Februar 1963 waren dies sieben Pfennig gewesen, danach zehn Pfennig. War eine Sendung von unter Umschlag versandter Bücherzettel schwerer, musste die jeweilige höhere Drucksachengebühr verklebt werden. Bücherzettel durften nur an Buchhandlungen gerichtet sein oder mussten von diesen ausgehen. Unter diesen Überbegriff zählten zum Beispiel auch Buchgroßhändler, Verlagsbuchhandlungen oder Buchclubs, wie sie in den 50er und 60er Jahren vielfach üblich waren.
Nach neuer PO vom 16. Mai 1963, im Wesentlichen in Kraft getreten zum 1. August 1964, erhielt der Bücherzettel innerhalb der neuen Sendungsart „Büchersendung“ einen Sonderstatus, mit von der Drucksache nun unterschiedlicher Gebührenberechnung…
Mehr dazu lesen Sie im Artikel von Karlheinz Walz aus der DBZ 16/17 2025. Das Heft ist am 18. August 2025 erschienen. Abonnenten erhalten es immer etwas früher. Einzelne Hefte können Sie auch im Vertrieb anfordern.
Titelabbildung: Schallplattenbestellkarte vom Bertelsmann Schallplattenring.
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