Das zweite Verbot

Die Traditionsfahne überdauerte die Zeiten, auch das Hitler-Regime.

Die Traditionsfahne überdauerte die Zeiten, auch das Hitler-Regime.

444 zu 94 – die Mehrheit war eindeutig. Selbst wenn man zu den Nein-Stimmen die Voten der bereits geflohenen oder eingekerkerten Reichtags-Abgeordneten hinzurechnet, kommt man auf ein klares Ergebnis. Statt 94 hätte dann 201 Volksvertreter die formal legale Ausrufung der Diktatur abgelehnt. Gereicht hätte es für Adolf Hitler in jedem Falle. Für das am 23. März 1933 verabschiedete Ermächtigungsgesetz brauchte er eine Zweidrittelmehrheit. Da die konservativen und liberalen Parteien mit der NSDAP stimmten, schaltete sich der Reichstag selbst aus und übertrug die gesetzgebende Gewalt – die Legislative – an die ausübende Gewalt – die Exekutive, sprich: Hitler und Vasallen. Lediglich die Sozialdemokraten lehnten dies ab.
Die meisten Parteien lösten sich in den folgenden Wochen in eigener Initiative auf. Formal geschah das freiwillig, doch beugten sie sich real dem Druck, den das Regime auf sie ausübte. Wie vor der Entscheidung vom 23. März blieben aber die Stimmen leise, die sich intern ablehnend äußerten. Von den bedeutenden Parteien lehnten zwei die Selbstauflösung ab, die SPD und die KPD. Letztere wurde offiziell nie verboten. Vor den Wahlen zum Reichstag vom 5. März 1933 untersagte das Regime der KPD zwar Versammlungen und Publikationen, entzog unter einem Vorwand den gewählten KPD-Abgeordneten das Mandat und beschlagnahmte am 26. Mai das Vermögen der Partei. Ein offizielles Verbot der KPD erfolgte aber nie. Formaljuristisch überdauerte die zweite totalitäre Partei der Weimarer Republik die Hitler-Jahre somit.
Vorstand und Fraktion der SPD traten bis Juni zu Sitzungen zusammen. Dann hatte Innenminister Wilhelm Frick einen Vorwand gefunden, die Partei scheinbar legal verbieten zu können. Er begründete das mit der Arbeit ins Ausland geflohener Mitglieder und Funktionäre. Diese seien in landesverräterischer Weise gegen Deutschland vorgegangen, zudem habe der Vorstand im Prager Exil zum Sturz der „rechtmäßigen Regierung“ aufgerufen, hieß es in Fricks am 22. Juni 1933 veröffentlichter Erklärung. Zum zweiten Mal nach 1878 war die SPD verboten worden. Verlor im Kaiserreich kein Sozialdemokrat seiner Überzeugung wegen das Leben, ja, konnten die gewählten Abgeordneten ihre Mandate behalten und anlässlich regulärer Neuwahlen sogar verteidigen, drohten während des NS-Regimes auch einfachen Mitgliedern jederzeit Verhaftung und Tod. Wie viele Sozialdemokraten der Verfolgung zum Opfer fielen, wird man nie herausfinden. Von den freiheitlichen Parteien erbrachte aber zweifellos die Sozialdemokratie den höchsten Blutzoll, wie auch später in der Sowjetischen Zone und der DDR.


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Authored by: Torsten Berndt

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