Mit teuren Marken kein Hartz IV
Ein Langzeitarbeitsloser muss erst eine vorhandene wertvolle Sammlung verkaufen, ehe er Arbeitslosengeld II – das sogenannte Hartz IV – als Zuschuss empfangen kann. Dies gilt auch dann, wenn der Verkaufserlös unter den Einstandskosten bleibt. Das urteilte das Bundessozialgericht. Über den konkret verhandelten Fall lesen Sie mehr im Juli-BMS auf Seite 10, Rubrik „Deutschland-Spiegel“.
MICHEL
Deutschland-Spezial 2025 – Band 2 (ab 1945)
ISBN: 978-3-95402-518-3
Preis: 99,00 €
Versandkostenfreie Lieferung innerhalb Deutschlands.
Jetzt bestellen
Previous Article
Next Article