Mit teuren Marken kein Hartz IV
Ein Langzeitarbeitsloser muss erst eine vorhandene wertvolle Sammlung verkaufen, ehe er Arbeitslosengeld II – das sogenannte Hartz IV – als Zuschuss empfangen kann. Dies gilt auch dann, wenn der Verkaufserlös unter den Einstandskosten bleibt. Das urteilte das Bundessozialgericht. Über den konkret verhandelten Fall lesen Sie mehr im Juli-BMS auf Seite 10, Rubrik „Deutschland-Spiegel“.
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Mittelmeerländer 2023/2024 (E 9)
ISBN: 978-3-95402-459-9
Preis: 72,00 €
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