Mit teuren Marken kein Hartz IV
Ein Langzeitarbeitsloser muss erst eine vorhandene wertvolle Sammlung verkaufen, ehe er Arbeitslosengeld II – das sogenannte Hartz IV – als Zuschuss empfangen kann. Dies gilt auch dann, wenn der Verkaufserlös unter den Einstandskosten bleibt. Das urteilte das Bundessozialgericht. Über den konkret verhandelten Fall lesen Sie mehr im Juli-BMS auf Seite 10, Rubrik „Deutschland-Spiegel“.
Anzeige
MICHEL
Mitteleuropa 2024 (E 2)
109. Auflage, 830 Seiten, Hardcover
Preis: 74,00 €
Versandkostenfreie Lieferung innerhalb Deutschlands.
Jetzt bestellen