Bemerkenswerte Bedarfspost nach 1990
Die deutsch-deutsche Wiedervereinigung schuf durch kurzfristig nur für das Verkehrsgebiet Ost (VGO) gültige Portotarife für die Sammler von Bundbriefen eine ganze Reihe von vorher unbekannten Versendungsformen. Zudem wurden im VGO eine ganze Anzahl von Postdiensten angeboten, die es im Westen nicht gab und die nun mit markenfrankierten Belegen dargestellt werden konnten.
Die Postreform der frühen 1990er-Jahre jedoch – nach außen für jedermann sichtbar durch die Einführung der fünfstelligen Postleitzahlen – bedeutete für die Sammler von Briefbelegen einen negativen Eingriff in ihr Sammelgebiet durch die Abschaffung bzw. Reduzierung u.a. der folgenden Versandmöglichkeiten:
• Briefdrucksache
• Drucksache
• ermäßigte Gebühr für Brief bis 20 Gramm in ausgewählte europäische Länder
• ermäßigte Gebühr für Briefe bis 50 Gramm nach Andorra, Frankreich, Luxemburg und Monaco
• Luftpostzuschläge für Briefe in außereuropäische Länder
• nur noch vier Gewichtsstufen bei innerdeutschen Briefen statt vorher sechs
Was für die Post eine Vereinheitlichung der Abläufe darstellte, bedeutete für die Sammler von Bundbriefen eine bedauerliche Verarmung ihres Sammelgebietes…
Mehr dazu lesen Sie im ersten Teil von Peter Zollners neuer Serie über außergewöhnliche moderne Bund-Belege in der DBZ 15/26. Das Heft ist am 5. August 2026 erschienen. Abonnenten erhalten es immer etwas früher und sparen auch noch Geld dabei.
Titelabbildung: MiNr. 2220 A, Doppelnominale 110 + 50 Pf./56 + 26 cts. Wohlfahrt 2001 als Einzelfrankatur auf Standardbrief. Absender ist eine karitative Organisation, der der Zuschlag von 26 cts. selbst wieder zugute kam. Trotz Zuschlagsmarke also ein kaum zu leugnender Bedarfsbrief.
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